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Nr. 12: Bürgerbeteiligungen im ländlichen Raum - zivil- und öffentlich-rechtliche Möglichkeiten Mittwoch, 22. Januar 2020, 16:00 bis 18:00 Uhr

Nr. 12: Bürgerbeteiligungen im ländlichen Raum - zivil- und öffentlich-rechtliche Möglichkeiten

Die Möglichkeiten, als Bürger/in Einfluss auf die Lebensverhältnisse im ländlich geprägten Umfeld zu nehmen, sind vielfältig. Sie sollten aber auch wahrgenommen werden. Hier gibt es viele gute praktische Ansätze, die vorbildlich sind. In unserer Veranstaltung werden wir drei Aspekte herausstellen, die in der Bürgerbeteiligung für ländliche Räume besondere Bedeutung erlangt haben:

  • Beteiligung an demokratischen Willensbildungsprozessen (gestaltende, statt verwaltende Parlamente)
  • Wahrnehmung öffentlicher Beteiligungsrechte im Zuge von hoheitlichen Maßnahmen und Planungen (Mitwirkung statt Verhinderung)
  • Bürgerinitiativen zur strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung (Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.)

Organisatorisches

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V. (DGAR)

Ansprechperson:

Programm

Moderation: RA Dr. Bernd von Garmissen

Beteiligung an demokratischen Willensbildungsprozessen im ländlichen Raum

Der demokratische Rechtsstaat hält auch für die Menschen im ländlichen Raum eine Vielzahl von Beteiligungsrechten an der Entwicklung des eigenen Lebensraumes parat. Neben den Wahlen zum Bundestag und Landtag sind insbesondere die Kommunalwahlen eine Möglichkeit auf Kreis- und Gemeindeebene mit zu entscheiden, was vor Ort geschieht. Neben den schlichten Wahlrechten kann man sich aber auch selber aktiv in die Gestaltung einbinden lassen. Auf allen kommunalen Ebenen fehlen Menschen, die sich zur Wahl stellen und danach mitgestalten. Es sollte das Ziel sein, dass ein Querschnitt der gesamten Bevölkerung vertreten ist. Der Vortrag soll aufzeigen, welche Chancen und Möglichkeiten bestehen. Es soll aber auch thematisiert werden, welche Risiken und Fehlentwicklungen lauern, wenn die Menschen passiv bleiben und sich entziehen und alles anderen überlassen.

Wahrnehmung öffentlicher Beteiligungsrechte im Zuge von hoheitlichen Maßnahmen und Planungen (Mitwirkung statt Verhinderung)

Hier wird veranschaulicht, in welcher Weise sich Bürger in ländlichen Räumen aktiv in die positive Mitgestaltung von Planungen einbringen können und sollten. Das mitgestaltende Einbringen in solche Prozesse trägt auch zu höherer Akzeptanz bei.

Bürgerinitiativen in ländlichen Räumen – Entwicklungen selbst in die Hand nehmen!

Der Begriff Bürgerinitiative wird zumeist im Zusammenhang mit Protesten gegen bestimmte Vorhaben - also destruktiv - verwendet. Es sind aber zunehmend - konstruktive - Initiativen von Bürgern zu beobachten, in denen Bürger aktiv gewünschte Entwicklungen selbst in die Hand nehmen und nicht schimpfend auf staatliches Handeln warten. Dies können Aktivitäten zur Erhaltung von Dorfläden, zum Bau von Straßen oder zur Schaffung einer regionalen Energieversorgung u.a. über Bürgerwindparks sein. Hier soll anhand einiger Beispiele dargestellt werden, wie solche Projekte rechtlich abgesichert und umgesetzt werden können.

Podiumsdiskussion mit den Referenten